GABELSTAPLERFAHRER

Seit nunmehr fast 30 Jahren sind wir im Bereich Gabelstapler und Lagertechnik tätig, fast eben so lange bilden wir Gabelstaplerfahrer aus. Fachkompetenz und Erfahrung stehen im Vordergrund, dabei sind wir durch stetige Weiterbildung immer auf dem  neusten Stand.

Warum müssen Führer von Flurförderzeugen ausgebildet sein?

Alle Unternehmen, die Flurförderzeuge betreiben, müssen über Fahrer verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Das trifft besonders für Gabelstapler zu. Der Unternehmer darf innerbetrieblich mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt sind,  für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind, und ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Die Ausbildung für Fahrer von Flurförderzeugen ist geregelt im DGUV-Grundsatz 308-001 (BGG 925) und in der DGUV-Vorschrift 68 (BGV D27). Verbindlich vorgeschrieben ist die Ausbildung für alle Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand. Die theoretische Ausbildung sollte mindestens 10 Lehreinheiten a` 45 Minuten betragen. Erweitert wurden auch die Anforderungen an die praktische Ausbildung.

Mit der Ausbildung nach der DGUV-Vorschrift 68 (BGV D27) schützt sich der Unternehmer vor Regressansprüchen seitens der Berufsgenossenschaft und auch der Fahrer.

Außerdem ist der Unternehmer verpflichtet, die betriebliche Ausbildung durchzuführen und schriftliche Fahraufträge auszustellen. Die Fahraufträge dürfen erst ausgestellt werden, wenn der Fahrer an allen geforderten Ausbildungsstufen erfolgreich teilgenommen hat:

1.    Allgemeine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung.

2.    Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung für spezielle Flurförderzeuge und Anbaugeräte.

3.    Betriebliche Ausbildung mit je einem gerätebezogenem u. verhaltensbezogenem Teil.

Welche Schulung ist richtig? 

2-Tages Schulung:

Staplerfahrer-Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Abschluss: Ausbildungsnachweis und Zertifikat für den Teilnehmer.

1-Tages-Schulung:

Staplerfahrer-Ausbildung für Fahrer, die schon Fahrpraxis und Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen haben. Abschluss: Ausbildungsnachweis und Zertifikat für den Teilnehmer.

Inhouse-Schulung:

Gruppenschulungen in Ihrem Betrieb sind jederzeit möglich. Termine und Kosten nach Vereinbarung.

Auch für die jährliche Unterweisung gemäß § 4 der DGUV-Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie einfach an um einen Termin zu vereinbaren.