BAFA FÖRDERUNG

Erhalten Sie bis zu 33% vom Staat beim Austausch Ihres alten "Verbrenners" gegen einen neuen Elektrostapler!

So könnte Ihr neuer Gabelstapler zu einem wahren "Schnäppchen" werden!


BAFA-FÖRDERUNG FÜR ELEKTROSTAPLER: BIS ZU 33% ZUSCHUSS FÜR ERSATZINVESTITIONEN

Die Umstellung auf umweltfreundliche Technologien wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aktiv gefördert. Unternehmen die Ihre alten verbrennungsmotorischen Gabelstapler durch moderne Elektrostapler ersetzen möchten, können von Zuschüssen profitieren.


SO KOMMEN SIE NOCH GÜNSTIGER AN IHREN NEUEN GABELSTAPLER!

 

ERSTE INFORMATIONEN UND KONTAKT

Modul 6 - Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

  • Zielgruppe: Kleinst- und kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
  • Förderhöhe: Bis zu 33% der förderfähigen Investitionskosten.
  • Voraussetzungen: Der neue Elektrostapler muss einen verbrennungsmotorischen Gabelstapler ersetzen. Der auszutauschende Gabelstapler muss sich seit mindestens fünf Jahren im Unternehmensbestand befinden und funktionsfähig sein. Der alte Gabelstapler darf nicht weiterbetrieben werden und muss fachgerecht entsorgt oder verkauft werden.


Vorteile der BAFA-Förderung

  • Kosteneinsparung: Reduzierung der Investitionskosten durch staatliche Zuschüsse.
  • Umweltschutz: Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Förderung der Elektromobilität.
  • Wettbewerbsvorteil: Modernisierung des Fuhrparks mit energieeffizienten und zukunftssicheren Technologien.


Antragsverfahren

Für die Beantragung der BAFA-Förderung sind folgende Dokumente und Informationen erforderlich:

  • Angebot über den neuen Elektrostapler.
  • Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen.
  • Jahresbilanzsumme des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres.
  • Jahresumsatz des Unternehmens.
  • Angabe, ob es sich um ein Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen handelt.
  • Informationen, ob bereits De-minimis Beihilfen in den letzten drei Steuerjahren gewährt wurden.
  • Angaben über den alten Gabelstapler: Hersteller, Modell, ab welchem Jahr in Ihrem Betrieb, und welche Energieträger verwendet wird.
  • Bilder des alten Gabelstapler, inklusive des Betriebsstundenzählers.


Weitere Informationen unter folgenden Links: